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Mietstudio-Ffm-West
Fotodesign N. Guthier‎

Westerbachstr. 105
65936 Frankfurt am Main

Tel: +49 (0)69 345757

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studionutzung. Stand 01.01.2010

§1 ALLGEMEINES:

1.1 Norbert Guthier (nachfolgend AN genannt) vermietet sein Studio ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedigungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) erlangen keine Gültigkeit. Einen ausdrücklichen Widerspruch seitens des AN bedarf es insoweit im Einzelfall nicht. 

1.2 Verträge werden verbindlich abgeschlossen, indem der AG die schriftlichen Angebote des AN schriftlich bestätigt.

1.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§2 INANSPRUCHNAHME DER RÄUME UND DER TECHNISCHEN EINRICHTUNG:

2.1. Der AN vermietet an den AG die Räume des Mietstudio Frankfurt West für die festgelegte Dauer.

2.2. Das Recht zur Nutzung der Mietsache steht ausschließlich dem AG zu. Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist unzulässig. 

2.3 Nach Vertragsbeendigung werden alle angemieteten Räume vom AG geräumt und in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt. An- und Ab-lieferungen von Equipment, Requisiten etc. ausserhalb der Mietzeit bedürfen der Absprache mit und der ausdrücklichen Zustimmung durch den AN und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

2.4 Leistungsort für alle vom AN zu erbringende Leistungen ist das Studio in Frankfurt. Der AG hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Etwaige Mängel oder Fehlstände sind unmittelbar bei Empfang zu rügen. 

2.5. Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder Dritten zu überlassen.

 

§3 HAFTUNG DES AG:

3.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und der übernommenen Gegenstände geht mit der Übergabe auf den AG über. Ebenso trägt er die Transport- oder Versandgefahr, und zwar auch dann, wenn der Transport oder Versand durch den AG durchgeführt wurde.

3.2 Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studionutzung durch ihn entstehen.

3.3 Der AG ist dem AN für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich; insbesondere für die strikte Einhaltung des Rauchverbotes im Studio.

4.3 Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen an der Mietsache und den übergebenen Gegenständen trägt der AG bis zu einer Höhe von 100,- € im Einzelfall. Der AG hat von allen während der Mietzeit auftretenden Schäden den AN unverzüglich zu unterrichten.

4.4 Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des AN entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

 

§4 HAFTUNG DES AN: 

4.1 Für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden gleich welcher Art entstehen, haftet der AN nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AN beruht. 

 

§5 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

5.1 Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben,

5.2 Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

5.3 Eine Aufrechnung gegenüber den Forderungen des AN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich. Ist der AG Unternehmer i.S. des §14 BGB, so ist die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten ausgeschlossen.

5.4 Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, ist der AN berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bis zum Ablauf der Nachfrist ist der AN berechtigt, sämtliche vertraglichen Leistungen so lange zu verweigern, bis alle Rückstände bezahlt sind.

 

§6 BEENDIGUNG DES VETRAGES:

6.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 7 Werktage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt zwischen dem 6.-4. Werktag beträgt das Ausfallhonorar, dass der AG zu zahlen hat 25% des vereinbarten Mietpreises. Bei einem Rücktritt zwischen dem 3.-2. Werktag vor Beginn des Miet-verhältnisses werden ihm 50% des vereinbarten  Mietzinses für die Dauer des Mietausfalles in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt am Vortag oder am Vertragstag selbst hat der AG den vollen vereinbarten Mietzins zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. In allen Fällen wird sich der AN bemühen, einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden.

 

§7 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

7.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen AN und AG findet das Recht der BRD Anwendung.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt/Main.

7.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.